LOXX am ALEX Miniatur Welten Berlin, ein Betrieb der Göddeke
Beteiligungen GmbH & Co. KG
Stand: Dezember 2005
1.
Ihr Kaufvertrag kommt mit LOXX am ALEX Miniatur Welten Berlin,
ein Betrieb der Göddeke Beteiligungen GmbH & Co. KG,
Grunerstraße 20, 10179 Berlin, nachfolgend LOXX Berlin,
zustande.
2.
Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang
mit einem Vertragsabschluss zwischen dem LOXX-Kunden und
LOXX Berlin beim Versandhandel gelten stets diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung,
dies unter Einbeziehung der etwaigen Besonderen
Geschäftsbedingungen von LOXX Berlin für die
verschiedenen Verkäufe, die nicht eine Warenbestellung
zum Gegenstand haben. Die besonderen
Geschäftsbedingungen der besonderen Verkäufe befinden
sich bei den jeweils angebotenen Verkaufsangeboten.
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen
als Rangfolge:
Besondere Geschäftsbedingungen
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Regelung
3.
Abschluß
LOXX Berlin schließt Verträge mit LOXX-Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen
sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat
der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "LOXX-Kunden"
genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten
Teilnehmers versehentlich von LOXX Berlin angenommen
wurde, ist LOXX Berlin binnen einer angemessenen Frist
zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem
LOXX-Kunden berechtigt.
4.
Vertragsgegenstand
LOXX Berlin liefert die vom LOXX-Kunden bestellten Waren
oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Im
Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum
Rücktritt, so ist LOXX Berlin verpflichtet, unverzüglich
etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen
gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Überweisung
zurückzuzahlen.
5.
Vertragsabschluss und Widerrufsbelehrung
Der Vertrag kommt durch Annahme der
LOXX-Kundenbestellung durch LOXX Berlin zustande. Über
den Vertragsabschluss wird der LOXX-Kunde entweder von
LOXX Berlin durch eine Bestätigung unterrichtet oder
spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten
Waren, und zwar regelmäßig innerhalb von 14 Tagen nach
Eingang der Bestellung des LOXX-Kunden bei LOXX Berlin.
Kann die Lieferung von LOXX Berlin nicht innerhalb von
14 Tagen erfolgen, so ist in einer Neulieferung nach
Ablauf der vorgenannten Frist ein neues Angebot an den
LOXX-Kunden durch LOXX Berlin zu sehen. Mit der Annahme
der Lieferung nimmt der LOXX-Kunde dieses Angebot an.
Bei einer Annahmeverweigerung lehnt er es ab, es
entstehen ihm dadurch keine Nachteile.
Bestellt der LOXX-Kunde per Internet, so wird LOXX
Berlin den Zugang der Bestellung auf elektronischem Wege
bestätigen.
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des
LOXX-Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme
seitens LOXX Berlin zunächst ein schwebend wirksames
Vertragsverhältnis zustande. Der LOXX-Kunde kann seine
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder
durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist
beginnt mit Eingang der Ware beim LOXX-Kunden,
frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist
zu richten an:
LOXX Berlin Göddeke Beteiligungen GmbH & Co. KG
Kundenservice
Grunerstraße 20
D- 10179 Berlin
Fax: 030/44723049
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der
LOXX-Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muß der LOXX-Kunde insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie dem LOXX-Kunden etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen
kann der LOXX-Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine
Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder
Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der
LOXX-Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein
schriftliches Rücknahmeverlangen an LOXX Berlin ab
Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu €
40,00 beträgt, hat der LOXX-Kunde die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung
für den LOXX-Kunden kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung.
6.
Sollte LOXX Berlin nach Vertragsabschluß feststellen,
dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr
bei LOXX Berlin verfügbar ist oder aus rechtlichen
Gründen nicht geliefert werden kann, kann LOXX Berlin
entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware
oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag
zurücktreten, im Übrigen gelten die §§ 434 Abs. 3, 475
Abs. 1 BGB. LOXX Berlin wird nach Erkennbarkeit der
Nichtverfügbarkeit den LOXX-Kunden unverzüglich über
diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen wird
LOXX Berlin umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag
durch LOXX Berlin oder den LOXX-Kunden erstatten.
7.
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag
der Lieferung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine
gesetzliche Umsatzsteuer-Erhöhung nach erfolgen, ist
LOXX Berlin zur Berechnung des erhöhten
Umsatzsteuersatzes verpflichtet. Auf der Rechnung werden
neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für
ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand,
24-Stunden-Service, etc, sowie die jeweils zum Zeitpunkt
der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer.
LOXX Berlin behält sich zur Absicherung des
Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte
Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung
bei Lieferung durchzuführen.
LOXX Berlin behält sich das Eigentum an aller Ware, die
von ihr an einen LOXX-Kunden ausgeliefert wird, bis zur
endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten
Ware vor. Soweit LOXX Berlin im Rahmen der
Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute
vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden
Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom LOXX-Kunden auf
LOXX Berlin bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits
LOXX Berlin die Ware vom LOXX-Kunden zurückgesandt
bekommt bzw. der LOXX-Kunde die Austauschlieferung von
LOXX Berlin erhält.
8.
LOXX Berlin gewährleistet, dass die Produkte zum
Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte
Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind,
d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten
Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche
Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die
bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der
Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung
von LOXX Berlin bzw. des Herstellers erwarten kann. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 434
Abs. 2 und 3 BGB. Der LOXX-Kunde hat die Ware umgehend
nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder
etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb
von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer
Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls
innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§
434 ff., 475 Abs. 1 BGB. Die Dauer der Gewährleistung
beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware
beim LOXX-Kunden. Im Fall des Mangels kann der
LOXX-Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen. LOXX Berlin kann im Rahmen
des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die
Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch
nicht, so ist der LOXX-Kunde im Rahmen des § 439 BGB
berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu
verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen
gilt § 437 BGB.
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass
der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder
Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel
erst später als 6 Wochen seit Übergabe, so hat der
LOXX-Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei
Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es
LOXX Berlin frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache
bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
LOXX Berlin, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter
haften in Fällen positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit,
unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass
schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper
entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung
von vertraglichen Hauptvertragspflichten oder bei
arglistiger Täuschung sowie im Falle eines
Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet LOXX
Berlin im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer
Verletzung von Hauptvertragspflichten ist die Haftung
für Mitarbeiter von LOXX Berlin begrenzt auf den
typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden
sind insoweit ausgeschlossen.
9.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen LOXX Berlin und
LOXX-Kunden sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist
ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch
die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt
werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg
oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl
von LOXX Berlin, soweit der LOXX-Kunde ein Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist.
Berlin, im Dezember 2005 |